Versicherungen
- Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt von CHF 1’000.00 pro Schadenfall gehen zu Lasten der Mieter/in)
- Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt von CHF 1’000.00 pro Schadenfall gehen zu Lasten der Mieter/in)
- Rechtsschutzversicherung (DAS)
Treibstoffkosten
Die Treibstoffkosten hat der Mieter/in zu tragen.
Reparaturen auch in geringem Umfang dürfen nur im Einverständnis mit der Vermieterin vorgenommen werden. Reparaturen aus dem normalen Gebrauch der Mietsache werden vom Vermieter getragen. Für mutwillige Beschädigungen an der Mechanik haftet der/die Mieter/in vollumfänglich.
Gebrauch der Mietsache
Der Mieter/in hat das Fahrzeug mit aller Sorgfalt und gemäss Betriebsanleitung zu gebrauchen. Allfällige Störungen und Defekte sind unverzüglich der Vermieterin zu melden. Bei einem Unfall ist die Vermieterin sofort zu benachrichtigen, zur Tatbestandaufnahme ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen.
Unterhalt Reparaturen
Reparaturen auch in geringem Umfang dürfen nur im Einverständnis mit der Vermieterin vorgenommen werden. Reparaturen aus dem normalen Gebrauch der Mietsache werden vom Vermieter getragen. Für mutwillige Beschädigungen an der Mechanik haftet der/die Mieter/in vollumfänglich.